Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB)
Die EUTB nach § 32 SGB IX bietet behinderten Menschen eine unabhängige, kostenlose Beratung auf Augenhöhe. Rund drei Viertel der Beratungen leisten Peers, also Menschen mit eigener Behinderungserfahrung. Diese unabhängige Beratung ist ein Kernstück selbstbestimmter Teilhabe. Ihre Förderung läuft jedoch zum 31. Dezember 2029 aus, eine gesetzliche Anschlussregelung fehlt.
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Bundesweit gibt es rund 500 Beratungsangebote mit etwa 180.000 Beratungen im Jahr, gefördert mit jährlich 65 Millionen Euro. Ohne eine dauerhafte gesetzliche Verstetigung drohen ab 2030 Abwicklung oder spürbare Schrumpfung. Zugleich stehen im Zuge der aktuellen Spardebatte zentrale Grundprinzipien unter Druck, etwa das Wunsch- und Wahlrecht.
Ich setze mich dafür ein, dass die EUTB dauerhaft gesetzlich abgesichert wird. Unabhängige Beratung und Peer Counseling sind keine freiwillige Zugabe, sondern Voraussetzung für Selbstbestimmung und entsprechen der UN-Behindertenrechtskonvention. Für verlässliche Zugänge gibt es ein Vorbild: die Hinweispflicht in der Pflege nach § 7a SGB XI lässt sich auf die EUTB übertragen. Damit die Wirkung sichtbar bleibt, müssen Qualität und Bekanntheit der Beratung weiter gestärkt werden.
