Zum Inhalt springen
Barrierefreiheit: Leichte Sprache
Thomas Stefan Koritz – Inklusiv. Selbstbestimmt. Menschenrechtsorientiert.

„Nichts über uns ohne uns.“

Pflegeneuordnungsgesetz: Reform darf kein Kürzungsprogramm werden

Der Bundestag befasst sich mit dem Pflegeneuordnungsgesetz (PNOG). Das Bundesgesundheitsministerium hat den Referentenentwurf am 5. Juni 2026 vorgelegt, die Verbände wurden am 10. Juni angehört, der Kabinettsbeschluss ist für Ende Juni geplant. Ziel ist laut Ministerium, die Finanzierung der Pflegeversicherung zu sichern, den Anstieg der Eigenanteile zu begrenzen und die Versorgung effizienter zu gestalten.

Worauf ich achte

Eine Pflegereform muss vom Bedarf der Menschen her gedacht werden, nicht vom Sparziel. Entscheidend ist, dass selbstbestimmtes Leben zu Hause möglich bleibt. Persönliche Assistenz und das Arbeitgebermodell dürfen nicht ins Hintertreffen geraten, und Leistungen wie die Verhinderungspflege müssen verlässlich bleiben.

Die ISL warnt davor, das Gesetz auf ein Kürzungsprogramm zu verengen. Wer in der Pflege spart, verschiebt Kosten und Risiken auf behinderte und pflegebedürftige Menschen und ihre Angehörigen. Maßstab bleibt die UN-Behindertenrechtskonvention.

Wichtig ist außerdem, dass die Selbstvertretungsorganisationen behinderter Menschen früh und verbindlich beteiligt werden, nicht erst am Ende des Verfahrens.

Mehr dazu beim Bundesgesundheitsministerium und in der Stellungnahme der ISL bei den kobinet-nachrichten.

Zurück zu Aktuelles