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Barrierefreiheit: Leichte Sprache
Thomas Stefan Koritz – Inklusiv. Selbstbestimmt. Menschenrechtsorientiert.

„Nichts über uns ohne uns.“

Behindertengleichstellungsgesetz: Barrierefreiheit ist kein Luxus

Die Reform des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG) ist im parlamentarischen Verfahren. Das Bundeskabinett hat den Entwurf am 11. Februar 2026 beschlossen, die erste Lesung war am 7. Mai 2026. Am 22. Juni 2026 berät der Ausschuss für Arbeit und Soziales über die Novelle.

Mein Standpunkt

Der Entwurf setzt für private Anbieter vor allem auf „angemessene Vorkehrungen“ im Einzelfall. Eine Verpflichtung zur Barrierefreiheit enthält er nicht. Das greift zu kurz. Barrierefreiheit ist kein Luxus und keine freiwillige Geste, sondern Voraussetzung für gleichberechtigte Teilhabe.

Einzelfalllösungen bauen strukturelle Hürden nicht ab. Wer auf eine barrierefreie Praxis, einen barrierefreien Laden oder eine barrierefreie Website angewiesen ist, darf nicht jedes Mal um eine Sonderlösung bitten müssen. Artikel 9 der UN-Behindertenrechtskonvention verlangt verbindliche Standards, auch für die Privatwirtschaft.

Ich setze mich dafür ein, dass die Novelle nachgebessert wird: verbindliche Pflichten zur Barrierefreiheit, klare Fristen und wirksame Durchsetzung.

Mehr dazu beim Deutschen Bundestag und bei den kobinet-nachrichten.

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